Zahl der Seniorenvertretungen in fünf Jahren verdoppelt


Wenig Rechte und knappe Etats für Vertreter der älteren in den Kommunen

Köln (KDA)/Schwerte - Die Zahl der Seniorenvertretungen in Städten, Landkreisen und Gemeinden hat sich in den letzten fünf Jahren nahezu verdoppelt. Während es Mitte der 90er Jahre erst 600 dieser Interessenvertretungen älterer Menschen in den Kommunen gab, existieren heute rund 1.200. Das berichtet das Magazin Pro ALTER des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA).

Schätzungsweise 20.000 Menschen seien mittlerweile zwischen Rostock und Garmisch in Seniorenräten, Altenbeiräten, Kreis- oder Stadtaltenringen ehrenamtlich aktiv, heißt es in Pro ALTER. Trotz der deutlichen Zunahme dieser Gremien gebe es aber bisher nur in acht Prozent der knapp 15.000 deutschen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte eine Seniorenvertretung. Ihre Mitglieder "verstehen sich als Sprachrohre älterer Menschen gegenüber Ratsvertretern, Parteien und Verbänden," schreibt das KDA-Magazin. Sie hätten allerdings nur knappe Etats - so erhielten etwa die lokalen Seniorenbeiräte in Nordrhein-Westfalen im Schnitt gerade einmal 3.200 Mark pro Jahr - und wenig Rechte. Auf politischer Ebene könnten sie allenfalls beraten und mitwirken, aber nicht mitentscheiden.

Die gewählten oder delegierten Vertreter engagieren sich nach den Recherchen des KDA-Magazins für zahlreiche Belange älterer Menschen: zum Beispiel für den Bau von altengerechten Wohnungen und barrierefreien (öffentlichen) Gebäuden, für stufenlose (Niederflur-)Busse im Nahverkehr, Hilfen für pflegende Angehörige oder bessere Wohn- und Lebensbedingungen in Alteneinrichtungen.

Antrags- und Rederecht nur in Schleswig-Holstein

Obwohl es inzwischen in allen Bundesländern zahlreiche Interessenvertretungen von älteren Menschen gibt, sei die Einrichtung solcher Gremien bisher nur in den Kommunalverfassungen von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen als "Kann-Bestimmung" verankert, schreibt Pro ALTER. Ein Antrags- und Rederecht in den Gemeinderäten und Ausschüssen werde den Seniorenvertretern bisher nur in Schleswig-Holstein gesetzlich zugebilligt.

Anders als in Deutschland gebe es in den skandinavischen Ländern viel weitergehende Rechte für Seniorenvertreter, heißt es in der KDA-Zeitschrift. So verpflichte beispielsweise ein eigenes Seniorenräte-Gesetz in Norwegen alle Gemeinden und Bezirke dazu, Vertretungen für ältere einzurichten. Ihre Mitglieder müssten von den Behörden über sämtliche laufenden und geplanten Angelegenheiten informiert werden. Die norwegischen Seniorenvertreter hätten Anhörungs- und Mitsprache-Rechte, ihre Bürokosten müssten erstattet und ihre Arbeit genauso vergütet werden wie die Tätigkeit der Mitglieder anderer kommunaler Ausschüsse, hebt das Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe hervor.

Das Magazin "Pro ALTER" ist zu beziehen beim Kuratorium Deutsche Altershilfe, Versand, An der Pauluskirche 3, 50677 Köln, Telefon 0221/931847-0, Telefax 0221/931847-6, E-Mail: versand@kda.de.

Das Magazin erscheint viermal im Jahr. Das Jahresabo kostet 29 DM / 14,83 Euro (einschließlich Porto und Inlandsversand), ein Einzelheft kostet 8,50 DM / 4,35 Euro (zuzüglich Porto und Versandkosten).