Zahl der Seniorenvertretungen in fünf Jahren verdoppelt
Wenig Rechte und knappe Etats für Vertreter der älteren in den Kommunen
Köln (KDA)/Schwerte - Die Zahl der Seniorenvertretungen in Städten,
Landkreisen und Gemeinden hat sich in den letzten fünf Jahren nahezu
verdoppelt. Während es Mitte der 90er Jahre erst 600 dieser Interessenvertretungen
älterer Menschen in den Kommunen gab, existieren heute rund 1.200. Das berichtet
das Magazin Pro ALTER des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA).
Schätzungsweise 20.000 Menschen seien mittlerweile zwischen Rostock und Garmisch
in Seniorenräten, Altenbeiräten, Kreis- oder Stadtaltenringen ehrenamtlich aktiv,
heißt es in Pro ALTER. Trotz der deutlichen Zunahme dieser Gremien gebe es
aber bisher nur in acht Prozent der knapp 15.000 deutschen Gemeinden, Landkreise
und kreisfreien Städte eine Seniorenvertretung. Ihre Mitglieder "verstehen sich
als Sprachrohre älterer Menschen gegenüber Ratsvertretern, Parteien und Verbänden,"
schreibt das KDA-Magazin. Sie hätten allerdings nur knappe Etats - so erhielten
etwa die lokalen Seniorenbeiräte in Nordrhein-Westfalen im Schnitt gerade einmal
3.200 Mark pro Jahr - und wenig Rechte. Auf politischer Ebene könnten sie
allenfalls beraten und mitwirken, aber nicht mitentscheiden.
Die gewählten oder delegierten Vertreter engagieren sich nach den Recherchen
des KDA-Magazins für zahlreiche Belange älterer Menschen: zum Beispiel für
den Bau von altengerechten Wohnungen und barrierefreien (öffentlichen) Gebäuden,
für stufenlose (Niederflur-)Busse im Nahverkehr, Hilfen für pflegende Angehörige
oder bessere Wohn- und Lebensbedingungen in Alteneinrichtungen.
Antrags- und Rederecht nur in Schleswig-Holstein
Obwohl es inzwischen in allen Bundesländern zahlreiche Interessenvertretungen
von älteren Menschen gibt, sei die Einrichtung solcher Gremien bisher nur in
den Kommunalverfassungen von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen
und Sachsen als "Kann-Bestimmung" verankert, schreibt Pro ALTER. Ein
Antrags- und Rederecht in den Gemeinderäten und Ausschüssen werde den
Seniorenvertretern bisher nur in Schleswig-Holstein gesetzlich zugebilligt.
Anders als in Deutschland gebe es in den skandinavischen Ländern viel
weitergehende Rechte für Seniorenvertreter, heißt es in der KDA-Zeitschrift.
So verpflichte beispielsweise ein eigenes Seniorenräte-Gesetz in Norwegen alle
Gemeinden und Bezirke dazu, Vertretungen für ältere einzurichten. Ihre Mitglieder
müssten von den Behörden über sämtliche laufenden und geplanten Angelegenheiten
informiert werden. Die norwegischen Seniorenvertreter hätten Anhörungs- und
Mitsprache-Rechte, ihre Bürokosten müssten erstattet und ihre Arbeit genauso
vergütet werden wie die Tätigkeit der Mitglieder anderer kommunaler Ausschüsse,
hebt das Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe hervor.
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