Oben rechts: Das Wappen des Geschlechtes von Broich zu wershofen bei Grevenbroich.
Oben links: Das Wappen der Patritizierfamilie Hillen aus Roermond.
Unten: Schöffensiegel des Gaedert Hillen aus Roermond von 1458 und 1462.
Kommt demnach dem Schwerter Wappen, neben seiner Eigenschaft als
"Redendem Wappen", noch eine juristische Bedeutung zu? Besaß die
Stadt, im Gegensatz zu den übrigen märkischen Städten, auch
das Recht zur Ausübung der Blut- oder Hochgerichtsbarkeit, die im Wappen
Wappen und Siegel Kölner Ratsgeschlechter
1) Conrad v.Schnirfeld, BM von Köln, 1505-20
2) Loschart
3) Syvart van Gynt, 1454
ihren Ausdruck fand? Das Fehlen eines landesherrlichen städtischen
Richters, der fehlende Rechtszug an das gräfliche Hochgericht nach Hamm
und der bestätigte Rechtszug nach Dortmund lassen das möglich
erscheinen. Das wäre freilich außergewöhnlich! Doch bis zur
endgültigen Klärung dieser Frage wird noch viel Wasser die Ruhr
hinunter fließen.
Reinhold Stirnberg
Anmerkungen:
- AS-Aktive Senioren, Heft 36/96 - 41/97.
- Vergl. Karl Kroeschell, Stadtgründung und Weichbildrecht in
Westfalen. Aschendorf/Münster, 1960.
- Dortmunder Urkundenbuch (DUB) I, Nr. 836 o. D.
- Artikel 3 des zweiten Privilegs der erweiterten Stadtrechte vom
25.11.1397. Original im StASchwerte.
- Clarenberger Urkundenbuch, Nr. 45.
- Wilhelm Bleicher, Erinnerung an Hinricus de Ergheste, Hohenlimburger
Heimatblätter, Heft 6/96.
- Die von Gelinchusen genannt Krummer waren im Amt Schwerte ansässig.
Ihnen gehörte im 14. Jhdt. verm. auch der Gelinckhäuser Hof im
Reichshof Westhofen, die Hälfte des Stein- oder des Wortmannsgutes zu
Overberge. Den Beinamen gebenden Hof, als Wohnsitz der Familie, vermute ich
in dem Hof Krümmer in Geisecke, ehe sie in den Besitz des Hauses Ohle
gelangten. Siehe hierzu:
L. Nieland, Der Reichshof Westhofen im Mittelalter, Dortmund 1953, S.
244f.
E. Krömeke, Materialien, Urkunden u. Regesten zur Geschichte der
Stadt Schwerte, Manuskript 1861/62, S. 70, Kopie beim Verf. u. StASchwerte.
W. Honselmann, Haus Ohle i. d. Gemeinde Hennen, Hohenlimburger
Heimatblätter, Heft 11/70, S. 229-288.
- Die Westfälischen Siegel, Tafel 210, Nr. 4 u. 5.
- Max v. Spießen, Wappenbuch des Westfälischen Adels, Tafel 288.
- Die Westfälischen Siegel, Tafel 92, Nr. 3.
- dito, Tafel 73, Nr. 7.
- Nach Klemens Stadler, Deutsche Wappen, Bd. 7.
- Es gibt zwar einige Anhaltspunkte, doch müssen sie noch weiter
untermauert werden.
- Klemens Stadler, siehe oben.
- Ernst v. Oidtmann, s. genealogisch-heraldische Sammlung in der
Universitätsbibliothek zu Köln. Westd. Gesellschaft f.
Familienkunde/Köln, 1992, Bd. 3, Mappe 156.
- dito, Bd. 8, Mappe 614.