Kuratorium Deutsche Altershilfe fordert:

Pflege-Definition erweitern - Leistungen für Verwirrte im Alter dringend verbessern

Rasche Verbesserungen für die über eine Million Altersverwirrten fordert das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) von der neuen Bundesregierung. "Die Pflegeversicherung dürfe den vielen Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen nicht die Hilfen verweigern, die sie brauchen", heißt es in einer Erklärung, die von der Vollversammlung des KDA verabschiedet wurde. "Altersverwirrte Menschen mit Unruhe- und Angstzuständen, Orientierungslosigkeit und dem Drang zum Weglaufen hätten vielfach einen höheren Betreuungsbedarf als Pflegebedürftige mit körperlichen Handicaps", sagte der KDA-Vorsitzende Prof. Dr. Günther Buhlmann. Das KDA begrüßte, daß auch die neue Bundesregierung hier offensichtlich Handlungsbedarf sehe. Sie will laut Koalitionsvereinbarung "prüfen, wie die Betreuung Demenzkranker bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit" berücksichtigt werden kann.

Betreuungsaufwand für Desorientierte berücksichtigen

Die neue Regierung sollte jetzt umgehend die gesetzliche Definition von Pflegebedürftigkeit erweitern, mahnte das KDA. Auch der zeitliche Aufwand für die allgemeine Betreuung, Anleitung und Aufsicht bei gerontopsychiatrisch veränderten Menschen müsse bei der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden, forderten die KDA-Kuratoren. Obwohl die Gedächtnis- und Orientierungsstörungen als Krankheiten oder Behinderungen im Sinne der Pflegeversicherung anerkannt sind, wird bei ihnen nur der pflegerische (zeitliche) Aufwand berücksichtigt, der im Zusammenhang mit wenigen "Verrichtungen" des täglichen Lebens - wie Waschen, Essen oder Treppensteigen - entsteht. Der zum Teil erhebliche (Zeit-)Aufwand für die allgemeine Betreuung und Beaufsichtigung - zum Beispiel weil Desorientierte einen enormen Bewegungsdrang haben und häufig weglaufen - spielt dagegen bei der Feststellung des Hilfebedarfs und der Pflege-Einstufung keine Rolle. So würden viele altersverwirrte Menschen entweder gar keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder zu niedrig eingestuft, bemängelte das Kuratorium Deutsche Altershilfe.

Gerade desorientierte ältere Menschen benötigten aber - neben den im Gesetz genannten "Verrichtungen" - ein besonders hohes Maß an menschlicher Zuwendung, psychosozialer Unterstützung und Hilfen zur Teilnahme am sozialen Leben und zur Gestaltung des Tagesablaufs.
(KDA)